Umweltrichtlinie

Diese Umweltrichtlinie beschreibt die bei selvadox berücksichtigten Grundsätze für Verpackung, Versand, Warenverwaltung, Rücksendungen, betriebliche Organisation und Ressourceneinsatz.

Sie gilt insbesondere für folgende Produktgruppen:

  • Visor;

  • Strickmützen;

  • Schiebermützen;

  • Flatcaps;

  • Cowboyhüte;

  • Bucket Hats;

  • Baskenmützen;

  • Baseballkappen.

Zwingende Umwelt-, Verpackungs-, Entsorgungs-, Zoll-, Produktsicherheits- und Verbraucherschutzvorschriften bleiben maßgeblich.

1. Grundsätze des Ressourceneinsatzes

Betriebliche Abläufe werden so organisiert, dass Materialien, Lagerfläche, Energie und Transportkapazitäten sachgerecht eingesetzt werden.

Berücksichtigt werden insbesondere:

  • bedarfsgerechte Bestandsplanung;

  • geeignete Verpackungsgrößen;

  • Begrenzung vermeidbarer Verpackungsbestandteile;

  • digitale Bestell- und Kommunikationsprozesse;

  • Zusammenfassung geeigneter Versandvorgänge;

  • strukturierte Bearbeitung von Rücksendungen;

  • regelmäßige Überprüfung interner Abläufe.

Produktsicherheit, Hygiene und zuverlässiger Transportschutz haben Vorrang vor einer bloßen Reduzierung des Materialeinsatzes.

2. Produktspezifische Verpackung

Kopfbedeckungen unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich:

  • Form;

  • Material;

  • Druckempfindlichkeit;

  • Feuchtigkeitsempfindlichkeit;

  • Stabilität.

Formstabile Hüte werden so verpackt, dass Druckbelastungen und dauerhafte Verformungen möglichst vermieden werden.

Weiche Mützen und textile Kopfbedeckungen können platzsparend verpackt werden, sofern dadurch:

  • Form;

  • Material;

  • Sauberkeit;

  • Gebrauchseigenschaften

nicht beeinträchtigt werden.

3. Auswahl der Verpackungsgröße

Die Verpackungsgröße richtet sich insbesondere nach:

  • Anzahl der bestellten Artikel;

  • Abmessungen;

  • Formstabilität;

  • Druckempfindlichkeit;

  • Feuchtigkeitsempfindlichkeit;

  • Transportstrecke;

  • erforderlichem Schutz- und Füllmaterial;

  • Gewicht;

  • gesetzlichen Verpackungsanforderungen.

Überdimensionierte Verpackungen und nicht benötigte Füllmaterialien sollen vermieden werden, soweit ein sicherer Transport weiterhin gewährleistet ist.

4. Schutzfunktion der Verpackung

Die Verringerung von Verpackungsmaterial endet dort, wo dadurch:

  • Produktsicherheit;

  • Hygiene;

  • Transportschutz;

  • Gebrauchstauglichkeit

beeinträchtigt würden.

Die Verpackung soll die Ware insbesondere während:

  • Lagerung;

  • internationalem Transport;

  • DDP-Einfuhrabwicklung;

  • Zustellung

angemessen schützen.

Die Vermeidung von Transportschäden ist auch deshalb relevant, weil beschädigte Waren zusätzliche Rücksendungen, Ersatzlieferungen und weitere Verpackungs- und Transportvorgänge verursachen können.

5. Verpackungsmaterialien

Soweit geeignet und verfügbar, können Verpackungsmaterialien bevorzugt werden, die:

  • recyclingfähig sind;

  • wiederverwertete Bestandteile enthalten;

  • mit vertretbarem Aufwand getrennt werden können;

  • ein angemessenes Transportgewicht aufweisen;

  • die erforderliche Stabilität bieten;

  • anwendbare Stoffbeschränkungen erfüllen.

Umweltbezogene Eigenschaften von Verpackungsmaterialien werden nur angegeben, wenn hierfür konkrete und überprüfbare Informationen vorliegen.

6. Gemeinsamer Versand mehrerer Artikel

Mehrere Artikel derselben Bestellung werden nach Möglichkeit gemeinsam versandt, wenn dies ohne Beeinträchtigung von:

  • Lieferzeit;

  • Produktsicherheit;

  • Transportschutz;

  • ordnungsgemäßer Zustellung

möglich ist.

Eine Aufteilung in mehrere Sendungen erfolgt nur, wenn dies für eine zügige, sichere oder technisch erforderliche Vertragserfüllung sinnvoll ist.

Durch eine von selvadox veranlasste Teillieferung entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Versandkosten.

7. Versand und internationale Logistik

Bei der Versandplanung können insbesondere berücksichtigt werden:

  • Liefergebiet;

  • Warenart;

  • Gewicht;

  • Verpackungsvolumen;

  • erforderliche Schutzmaßnahmen;

  • verfügbare Transportverbindungen;

  • Sendungsverfolgung;

  • DDP-Einfuhrabwicklung.

Der eingesetzte Versanddienstleister wird entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Sendung ausgewählt.

8. DDP-Lieferung nach Deutschland

Lieferungen nach Deutschland erfolgen nach dem DDP-Prinzip (Delivered Duty Paid).

Der beim Checkout ausgewiesene Gesamtbetrag enthält, soweit anwendbar:

  • Steuern;

  • Zollabgaben;

  • Einfuhrabgaben;

  • ausgewiesene Versandkosten;

  • weitere für die ordnungsgemäße Einfuhr erforderliche Abgaben.

Bei regulärer Zustellung entstehen dem Kunden keine zusätzlichen DDP-bezogenen Zoll- oder Einfuhrforderungen von selvadox.

9. Digitale Geschäftsprozesse

Bestellungen und zugehörige Abläufe werden weitgehend digital bearbeitet.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • elektronische Bestellbestätigungen;

  • digitale Versandmitteilungen;

  • elektronische Sendungsverfolgung;

  • E-Mail-Kommunikation;

  • digitale Rückgabezuordnung;

  • elektronische Zahlungs- und Erstattungsdaten;

  • digitale interne Dokumentation.

Papierunterlagen werden verwendet, wenn sie:

  • gesetzlich vorgeschrieben;

  • aus Sicherheitsgründen erforderlich;

  • für den Empfänger praktisch notwendig

sind.

10. Bestandsverwaltung

Eine strukturierte Bestandsverwaltung soll unnötige Überbestände, vermeidbare Lagerbewegungen und nicht erforderliche Warenabschreibungen begrenzen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • laufende Erfassung vorhandener Artikel;

  • Abgleich von Nachfrage und Warenbestand;

  • Dokumentation von Warenbewegungen;

  • produktspezifische Lagerung;

  • Kontrolle von Verpackungs- und Produktschäden;

  • getrennte Behandlung nicht verkaufsfähiger Ware;

  • Zuordnung zurückgesandter Artikel.

Die Lieferfähigkeit und berechtigte Kundenerwartungen bleiben bei der Bestandsplanung maßgeblich.

11. Lagerung der Produkte

Kopfbedeckungen werden so gelagert, dass ihre:

  • Form;

  • Sauberkeit;

  • Materialeigenschaften;

  • Sicherheit

möglichst erhalten bleiben.

Formstabile Produkte werden vor übermäßigem Druck geschützt.

Textile Artikel werden trocken und sauber gelagert.

Beschädigte, verschmutzte oder sicherheitsrelevante Artikel werden von mangelfreier Ware getrennt behandelt.

12. Vermeidung unnötiger Rücksendungen

Klare Produktinformationen können dazu beitragen, vermeidbare Fehlkäufe und Rücksendungen zu reduzieren.

Auf den Produktseiten können hierzu insbesondere bereitgestellt werden:

  • Produktabbildungen;

  • Größen- und Passforminformationen;

  • Materialinformationen;

  • Farb- und Ausführungsangaben;

  • Pflegehinweise;

  • Sicherheitshinweise;

  • Angaben zu Verschlüssen und Verstellmöglichkeiten.

Diese Zielsetzung schränkt weder:

  • gesetzliche Widerrufsrechte;

  • freiwillige Rückgaberechte;

  • gesetzliche Mängelrechte

ein.

13. Bearbeitung von Rücksendungen

Eingegangene Rücksendungen können auf:

  • Zustand;

  • Vollständigkeit;

  • Sauberkeit;

  • Sicherheit;

  • weiteren Verwendungsweg

geprüft werden.

Je nach tatsächlichem Zustand kann insbesondere erfolgen:

  • erneute Bereitstellung als mangelfreie Ware;

  • sachgerechte Aufbereitung;

  • Rückführung an einen Lieferanten;

  • Zuführung zu einem geeigneten Verwertungsweg;

  • gesetzeskonforme Entsorgung.

Hygienisch beeinträchtigte oder gebrauchte Kopfbedeckungen werden nicht ohne angemessene Prüfung erneut als Neuware angeboten.

14. Verbraucherrechte bei Rücksendungen

Die Geschäfts- und Rücksendeanschrift lautet:

selvadox
1021 N McKnight Rd # 4G
Saint Louis, MO 63132
USA

Vor einer Rücksendung wird eine Nachricht an:

assist@selvadox.com

zur eindeutigen Zuordnung empfohlen.

Eine vorherige Kontaktaufnahme ist jedoch keine Voraussetzung für:

  • gesetzliche Widerrufsrechte;

  • gesetzliche Mängelrechte;

  • das freiwillige 30-tägige Rückgaberecht.

15. Beschädigte und nicht mehr verwendbare Waren

Beschädigte oder nicht mehr verwendbare Produkte werden vor einer weiteren Behandlung geprüft.

Dabei können insbesondere berücksichtigt werden:

  • Materialzusammensetzung;

  • hygienischer Zustand;

  • Reparaturfähigkeit;

  • Wiederverwendbarkeit;

  • Trennbarkeit einzelner Bestandteile;

  • örtliche Entsorgungsanforderungen;

  • mögliche Sicherheitsrisiken.

Unsichere Produkte werden getrennt behandelt und nach den anwendbaren Produktsicherheitsanforderungen bearbeitet.

16. Entsorgung von Verpackungen

Verpackungsmaterialien sollten nach den am Wohnort geltenden Trenn- und Entsorgungsregeln entsorgt werden.

Insbesondere können:

  • Karton und Papier;

  • Kunststofffolien;

  • Verbundmaterialien;

  • sonstige Verpackungsbestandteile

den jeweils vorgesehenen örtlichen Sammelsystemen zugeführt werden.

Unterschiedliche Materialien sollten getrennt werden, soweit dies sicher und mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

17. Entsorgung von Kopfbedeckungen

Nicht mehr verwendbare Kopfbedeckungen gehören nicht in Sammelsysteme für Verpackungsmaterialien.

Für textile Produkte gelten die am Wohnort anwendbaren Vorschriften zur:

  • Textilsammlung;

  • Wiederverwertung;

  • Reststoffentsorgung.

Metall-, Kunststoff- oder andere Bestandteile können entsprechend den örtlichen Vorgaben getrennt werden, sofern dies sicher und ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

18. Verpackungsrechtliche Pflichten

Beim Versand nach Deutschland werden die jeweils anwendbaren gesetzlichen Verpackungspflichten berücksichtigt.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Registrierungsanforderungen;

  • Systembeteiligungspflichten;

  • Kennzeichnungsanforderungen;

  • Dokumentationspflichten.

Interne Verpackungsprozesse werden angepasst, wenn sich die maßgeblichen rechtlichen Anforderungen ändern.

Produktspezifische Sicherheits- oder Entsorgungshinweise bleiben vorrangig.

19. Auswahl von Dienstleistern

Bei der Auswahl von Verpackungs-, Lager- und Versanddienstleistern können insbesondere berücksichtigt werden:

  • sichere Leistungserbringung;

  • Einhaltung gesetzlicher Anforderungen;

  • angemessener Materialeinsatz;

  • nachvollziehbare Betriebsabläufe;

  • Schutz der Waren;

  • zuverlässige Zustellung;

  • sachgerechte Datenverarbeitung.

Umweltbezogene Aussagen eines Dienstleisters werden nicht ungeprüft als eigene Leistungsaussage von selvadox übernommen.

20. Umweltbezogene Aussagen

selvadox verwendet Umweltangaben nur in einem Umfang, der durch konkrete Informationen nachvollziehbar belegt werden kann.

Aussagen zu beispielsweise:

  • Recyclingfähigkeit;

  • Verpackungsmaterial;

  • Materialeinsparung;

  • Ressourceneinsatz

werden auf die jeweils konkret bezeichnete Maßnahme begrenzt.

Umfassende Begriffe wie:

  • „klimaneutral“;

  • „umweltfreundlich“;

  • „nachhaltig“;

  • „emissionsfrei“;

  • „100 % ökologisch“

werden nicht ohne ausreichende, überprüfbare Grundlage und eine klare Erläuterung verwendet.

21. Überprüfung interner Abläufe

Verpackungsgrößen, Materialeinsatz, Transportschäden, Rücksendegründe und interne Prozesse können regelmäßig ausgewertet werden.

Verbesserungen werden umgesetzt, soweit sie vereinbar sind mit:

  • Produktsicherheit;

  • gesetzlichen Pflichten;

  • Lieferfähigkeit;

  • Hygieneanforderungen;

  • Verbraucherrechten;

  • zuverlässigem Transportschutz.

Änderungen interner Abläufe verändern bereits abgeschlossene Verträge nicht.

22. Datenschutz bei betrieblichen Auswertungen

Für interne Auswertungen werden Daten auf das erforderliche Maß begrenzt und nach Möglichkeit:

  • zusammengefasst;

  • anonymisiert;

  • pseudonymisiert,

soweit dies für den jeweiligen Zweck geeignet ist.

Personenbezogene Bestell- und Rückgabedaten werden nur verarbeitet, soweit dies erforderlich ist für:

  • Vertragserfüllung;

  • Reklamationsbearbeitung;

  • gesetzliche Dokumentation;

  • konkrete Prozessanalyse.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

23. Verhältnis zu anderen Richtlinien

Diese Umweltrichtlinie ergänzt insbesondere:

  • Versand- und Lieferbedingungen;

  • Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie;

  • Widerrufsbelehrung;

  • Produktsicherheitsrichtlinie;

  • Datenschutzerklärung.

Bei Widersprüchen haben zwingende gesetzliche Verbraucher- und Produktsicherheitsrechte Vorrang.

24. Kontakt

Bei Fragen zu Verpackung, Rücksendungen oder dieser Umweltrichtlinie:

selvadox
1021 N McKnight Rd # 4G
Saint Louis, MO 63132
USA

E-Mail: assist@selvadox.com
Telefon: +1 (314) 599-2508

Liefergebiet: Deutschland

Servicezeiten:
Montag bis Freitag
09:10–12:00 Uhr
14:00–18:10 Uhr
ausgenommen gesetzliche Feiertage am Serviceort

Rücksendeanschrift:
selvadox
1021 N McKnight Rd # 4G
Saint Louis, MO 63132
USA